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SUMMARY:Landesmeisterschaft M-V im jagdlichen Schießen 2022
DESCRIPTION:Ausschreibung zur 27. Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen vom 24.06.2022 bis 25.06.2022 auf der Schießanlage des Polizeischützenvereins Grimmen 1990 e.V. \n\nBeginn:\n\nDatum:24.06.2022 \n\nEnde:\n\nDatum:25.06.2022 \n\nOrt:\n\nSchießanlage des Polizeischützenvereins Grimmen 1990 e.V. \n\nPreis:\n\nNenngelder s. Einladung \nDie Landesmeisterschaft im kombinierten jagdlichen Schießen für Lang- und Kurzwaffen findet als Einzel- und Mannschaftswettbewerb vom 24.06.2022 bis 25.06.2022 auf dem Schießstand des Polizeischützenvereins Grimmen 1990 e.V. im Landkreis Vorpommern-Rügen nach der DJV-Schießvorschrift vom 1. April 2015 in der jeweils gültigen Fassung und den nachfolgenden Bedingungen statt. \n1. Zeitplan\n(Änderungen bleiben der Schießleitung vorbehalten) \nFreitag\, den 24.06.2022\n10:00 Uhr Einstellen der Maschinen und Überprüfung des Schießstandes\nVerantwortlich: LJV-Schießleitung\n11:30 Uhr Richterbesprechung\nOrt: Vereinsgebäude\nVerantwortlich: LJV-Schießleitung\nab 10:00 Uhr Kontrollschießen für Büchsen\nab 12:00 Uhr persönliche Anmeldung im Wettkampfbüro\n12:30 Uhr Eröffnung der Landesmeisterschaft\n12:30 Uhr – 17:00 Uhr Schießen für Langwaffen\n16:30 Uhr – 17:30 Uhr Kurzwaffe (ebenfalls in Grimmen) \nSamstag\, den 25.06.2022\n07:30 Uhr Kontrollschiessen für Büchsen\n07:30 Uhr persönliche Anmeldung im Wettkampfbüro\n08:00 Uhr – 17:30 Uhr Schießen für Langwaffen\n16:30 Uhr – 18:00 Uhr Kurzwaffe (ebenfalls in Grimmen)\nab 18:30 Uhr Ehrung der Landesmeister \nMannschaften der Damen\, AK und SK sowie Einzelschützen starten am Freitag\, den 24.06.2022\, das Schießen der offenen und Jugendmannschaften findet am Samstag\, den 25.06.2022 statt. \nBesonderheiten:\nSollten Mannschaften oder Einzelschützen durch ihr Verhalten den vorgegebenen Zeitplan gefährden\, so ist der Hauptrichter berechtigt\, das Schießen zu beenden und alle bis dahin nicht abgegebene Schüsse als Fehler zu werten. Dieser Fall tritt ein: \n\nBeim Flintenschießen\, wenn eine Rotte für das Skeet- oder Trapschießen mehr als 30 Minuten benötigt.\nBeim Büchsenschießen\, wenn eine Rotte auf der 100-m-Bahn bzw. auf der 50-m-Bahn mehr als 30 Minuten benötigt.\n\nKommen elektronische Anzeigen zum Einsatz\, akzeptiert der Schütze bzw. der Jagdverband mit der Anmeldung die Wertungen\, welche diese Anlagen vornehmen. \nDie Wurfscheiben werden durch den Schützen ABGERUFEN\, ein zusätzliches Abwinken ist möglich.\nAnschlagsmarkierung: Diese muss ca. 25 cm lang\, ca. 2 cm breit und dauerhaft auf der Anschlagseite der Schießjacke oder Schießweste angebracht sein. Die Ausrichtung ist waagerecht (bei normaler Körperhaltung) und die Markierung muss unter dem Ellenbogen sichtbar sein. Wird der Unterarm an den Oberarm angezogen\, so ist der Ellenbogen der tiefste Punkt\, unter dem sich die Anschlagsmarkierung zu befinden hat. Höhere Anschlagsmarkierungen werden nicht akzeptiert. \nEinschränkungen:Sollten Einschränkungen\, welche durch die Betriebsgenehmigungen des Schießstandes vorgegeben sind bestehen\, so sind diese öffentlich zu machen und durch alle Teilnehmer zu beachten. \n2. Schießleitung\nSchießleitung: LJV M-V\nBei Verstößen gegen die Regeln hat die Schießleitung das Recht\, das Schießen zu unterbrechen\, ohne dass die schießende Rotte ein Anrecht auf Neubeginn der gerade geschossenen Teildisziplin hat.\nSchiedsgericht: wird aus 3 Schießobleuten bzw. durch 3 erfahrene Schützen\, durch die Schießleitung gebildet.\nProtestgebühr: 25\,- €\, sie ist sofort mit dem Anmelden des Protestes zu hinterlegen. \n3. Trainingsschießen\nWährend der Öffnungszeiten des Schießstandes Grimmen ab 14.06.22 oder nach telefonischer Rücksprache unter 038326/456315. \n4. Teilnahmebedingungen\nJeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Landesmeisterschaft Mitglied im Landesjagdverband M-V sein sowie einen gültigen Jagdschein besitzen bzw. eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (§17(1)4 BJagdG) abgeschlossen haben.\nDer Nachweis ist bei der Schießkartenausgabe am Wettkampftag zu führen.\nDie Jagdschützen haben gemäß Abschnitt II/11 der DJV-Schießvorschrift in jagdlicher Kleidung anzutreten.\nEs darf nur mit 24 g Schrotpatronen und mit Teilmantelgeschossen geschossen werden. \n  \nZur Landesmeisterschaft werden zugelassen:\nA) Kombiniertes Schießen\n1. Mannschaften\nJe (Kreis)Jagdverband kann eine Mannschaft der offenen Klasse (je 6 Schützen) zum Schießen gemeldet werden. Zusätzlich können je JV Mannschaften in Jugendklasse\, Damenklasse und in der kombinierten Klasse: „Senioren- und Altersklasse“ (ebenfalls je 6 Schützen) gemeldet werden. Die offenen Mannschaften müssen in diesem Jahr nicht klassenrein gemeldet werden\, das heißt\, sie dürfen in der offenen Mannschaft aus gemischten Klassen bestehen.\nEine Mannschaft muss mindestens aus 4 Schützen bestehen.\nGemäß Absprache der Schießobleute können Damen\, welche vom Alter her noch in die Juniorenklasse fallen\, als Teilnehmer der Juniorenmannschaft gemeldet werden. Wenn dies gewünscht wird\, muss es bitte bei der Meldung explizit angeben werden.\nSollte ein (Kreis)Jagdverband die erforderliche Anzahl nicht erreichen\, kann sich eine Mannschaft auch aus Schützen von mehreren (Kreis)Jagdverbänden zusammensetzen. Die Mannschaft startet für den (Kreis)Jagdverband\, der zahlenmäßig am stärksten durch seine Schützen in der Mannschaft vertreten ist\, wenn sich die Kreise nicht anderweitig einigen. \n2. Einzelschützen\nTeilnahmeberechtigt sind Einzelschützen aus den Jagdverbänden ohne zahlenmäßige Begrenzung\, die an der Meisterschaft ihres (Kreis)Jagdverband teilgenommen haben und im Besitz folgender Schießleistungsnadel sind bzw. die erforderliche Punktzahl dafür erreicht haben:\na) Offene Klasse: Jahrgang 1968-1994 Bronze\nb) Damenklasse: alle weiblichen Personen ohne\nc) Jugendklasse: Jahrgang 1995 und jünger ohne\nd) Altersklasse: Jahrgang 1967-1958 Bronze\ne) Seniorenklasse: Jahrgang 1957 und älter Bronze \nB) Kurzwaffenschießen\nEs sind nur Schützen teilnahmeberechtigt\, die von ihrem (Kreis)Jagdverband auch für das „Kombinierte Schießen“ gemeldet wurden. \nGeschossen wird auf die für das Kurzwaffenschießen verbindliche „DJV-Kurzwaffenscheibe.“ Schießwesten werden als Jacken beim Kurzwaffenschießen nicht zugelassen. Jegliches Riemenwerk zur Befestigung des Holsters ist untersagt.\nUm einen zügigen Ablauf sicherzustellen können auch Schützen verschiedener Kreise gemeinsam schießen. \n1. Mannschaften\nJe (Kreis)Jagdverband kann eine Mannschaft (5 Schützen) zum Schießen gemeldet werden\, die sich aus Schützen verschiedener Klassen zusammensetzen darf. Die Mannschaft muss nicht geschlossen zum Wettkampf antreten. \n2. Einzelschützen\nEinzelschützen aus den (Kreis)Jagdverbänden sind ohne zahlenmäßige Begrenzung teilnahmeberechtigt\, wenn sie 2022 eine Mindestleistung von 145 Ringen erreicht haben oder im Besitz der Schießleistungsnadel in Bronze für Kurzwaffe sind. \n5. Anmeldungen\nDie Meldungen der Mannschaften und der Einzelschützen für das kombinierte jagdliche Schießen erfolgt ausschließlich durch die Schießobleute der Jagdverbände an die Geschäftsstelle des LJV M-V e.V. in 19374 Parchim\, OT Malchow\, Forsthof 1.\nMeldeschluss: 17.06.2022\nDie Einhaltung des Meldetermins sowie die Übermittlung der geforderten Daten durch die Kreisschießobleute ist für die Durchführung der Meisterschaft unbedingt erforderlich. Sollten die Geburtsdaten und die bisher erreichten Schießleistungsnadeln nicht oder nur unvollständig angegeben sein\, so kann nur bis zum Wettkampfbeginn eine Korrektur vorgenommen werden. Startet ein Mitglied einer Mannschaft in einer falschen Klasse durch Falsch-\, oder Nichtangaben der (Kreis)Jagdverbände\, so wird der entsprechende Schütze aus der Mannschaftswertung gestrichen und kann nur noch als Einzelschütze gewertet werden\nVerspätete Nennungen haben keinen Anspruch auf Teilnahme am Wettkampf!\nDie (Kreis)Jagdverbände werden im Interesse der Schützen gebeten in den Anmeldelisten genau zu kennzeichnen\, welche Einzelschützen geschlossen antreten sollen.\nLeider ist es aus Kapazitätsgründen nicht möglich\, auch alle Einzelschützen am Samstag antreten zu lassen. Die (Kreis)Jagdverbände können jedoch die Mannschaftsrotten mit Einzelschützen auffüllen (diese sind außerhalb der Mannschaftswertung)\, dabei darf jedoch die Rottengröße von 6 Schützen nicht überschritten werden. \n6. Nenngeld \n\nFür die Teilnahme am kombinierten Schießen 45\,00 Euro\nFür jede Mannschaft am kombinierten Schießen 270\,00 Euro\nFür die Teilnehmer am Kurzwaffenschießen 15\,00 Euro\nFür jede Mannschaft am Kurzwaffenschießen 75\,00 Euro\n\nDie Nenngebühren sind von den (Kreis)Jagdverbänden für die Lang- und Kurzwaffenmannschaften und Einzelschützen in einer Summe gleichzeitig mit der namentlichen Meldung auf das Konto der Jägerservice M-V GmbH mit der Angabe:\n„Nenngebühr des JV…… zur LM 2022“ bis zum 17.06.2020 zu überweisen.\nBankverbindung: HypoVereinsbank\nIBAN: DE71 2003 0000 0019 4090 29\nEs wird empfohlen\, die Ablichtung der Überweisung des Startgeldes für die Schießleitung beizufügen bzw. am Wettkampftag bei der Übergabe der Schießkarten vorzulegen. \nIch wünsche allen Beteiligten einen erfolgreichen Wettkampf.\nDr. Volker Böhning\nPräsident
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