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Karl-Heinz Kramer Pokal
11/04/2015
40,00€
In Absprache mit dem LJV-Mecklenburg-Vorpommern, wird dieser Wettkampf als ein Qualifikationsausscheid in Vorbereitung auf die Bundesmeisterschaft 2015 gewertet. Teinahmeberechtigt sind alle, die im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind.
| Termin: | Samstag, 11.04.2015 | ||||||
| Ort: | 18507 Grimmen | ||||||
| Schießstand des Polizeischützenvereins Grimmen 1990 e.V. | |||||||
| Anreise: | bis 08,00 Uhr | ||||||
| Eröffnung: | 08,45 Uhr und anschließenden Wettkampfbeginn | ||||||
| Wettkampfdisziplinen: | 1. Langwaffen: | ||||||
| Stehender Rehbock | 100m / stehend angestrichen | ||||||
| Stehender Überläuferkeiler | 100 m / stehend freihändig | ||||||
| Sitzender Fuchs | 100 m / liegend freihändig | ||||||
| Laufender Keiler | 50 m | ||||||
| Trap/Skeet | je 15 Wurfscheiben | ||||||
| 2. Kurzwaffen: 20 Wettkampfschüsse | |||||||
| 5x Zeit-, 10x Fertigkeits- und 5x Schnellfeuerschießen | |||||||
| 5 Probeschüsse vor Wettkampfbeginn | |||||||
| Wettkampfbestimmungen: | |||||||
| Das Lang- und Kurzwaffenschießen wird nach den Regeln der Schießvor- | |||||||
| schrift des Deutschen Jagdverbandes durchgeführt. | |||||||
| In Absprache mit dem LJV-Mecklenburg-Vorpommern, wird dieser Wettkampf als | |||||||
| ein Qualifikationsausscheid in Vorbereitung auf die Bundesmeisterschaft 2015 | |||||||
| gewertet. | |||||||
| Teinahmeberechtigt sind alle, die im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind. | |||||||
| Startgeld: | 40,00 € | ||||||
| Die Rotteneinteilung wird nach Eingang der Nennungen erfolgen. | |||||||
| Mit der Überweisung bzw. Bareinzahlung des Stargeldes auf das Konto des | |||||||
| Polizeischützenvereins Grimmen 1990 e.V., bei der Sparkasse Vorpommern in | |||||||
| Grimmen, Konto IBAN : DE94 1505 0500 0631 0008 44 BIC:NOLADE21GRW | |||||||
| Zahlungsgrund: Kramerpokal, Name, Vorname, Geburtsjahr wird die Startberechtigung | |||||||
| erteilt. | |||||||
| Wertung: | Die Sieger und Platzierten erhalten Urkunden, sowie angemessene Preise. | ||||||
| Meldeschluß: | 07.04.2015 (danach eingehende Meldungen können nicht mehr | ||||||
| berücksichtigt werden!) | |||||||
