
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Karl-Heinz Kramer Pokal
11/04/2015
40,00€In Absprache mit dem LJV-Mecklenburg-Vorpommern, wird dieser Wettkampf als ein Qualifikationsausscheid in Vorbereitung auf die Bundesmeisterschaft 2015 gewertet. Teinahmeberechtigt sind alle, die im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind.
Termin: | Samstag, 11.04.2015 | ||||||
Ort: | 18507 Grimmen | ||||||
Schießstand des Polizeischützenvereins Grimmen 1990 e.V. | |||||||
Anreise: | bis 08,00 Uhr | ||||||
Eröffnung: | 08,45 Uhr und anschließenden Wettkampfbeginn | ||||||
Wettkampfdisziplinen: | 1. Langwaffen: | ||||||
Stehender Rehbock | 100m / stehend angestrichen | ||||||
Stehender Überläuferkeiler | 100 m / stehend freihändig | ||||||
Sitzender Fuchs | 100 m / liegend freihändig | ||||||
Laufender Keiler | 50 m | ||||||
Trap/Skeet | je 15 Wurfscheiben | ||||||
2. Kurzwaffen: 20 Wettkampfschüsse | |||||||
5x Zeit-, 10x Fertigkeits- und 5x Schnellfeuerschießen | |||||||
5 Probeschüsse vor Wettkampfbeginn | |||||||
Wettkampfbestimmungen: | |||||||
Das Lang- und Kurzwaffenschießen wird nach den Regeln der Schießvor- | |||||||
schrift des Deutschen Jagdverbandes durchgeführt. | |||||||
In Absprache mit dem LJV-Mecklenburg-Vorpommern, wird dieser Wettkampf als | |||||||
ein Qualifikationsausscheid in Vorbereitung auf die Bundesmeisterschaft 2015 | |||||||
gewertet. | |||||||
Teinahmeberechtigt sind alle, die im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind. | |||||||
Startgeld: | 40,00 € | ||||||
Die Rotteneinteilung wird nach Eingang der Nennungen erfolgen. | |||||||
Mit der Überweisung bzw. Bareinzahlung des Stargeldes auf das Konto des | |||||||
Polizeischützenvereins Grimmen 1990 e.V., bei der Sparkasse Vorpommern in | |||||||
Grimmen, Konto IBAN : DE94 1505 0500 0631 0008 44 BIC:NOLADE21GRW | |||||||
Zahlungsgrund: Kramerpokal, Name, Vorname, Geburtsjahr wird die Startberechtigung | |||||||
erteilt. | |||||||
Wertung: | Die Sieger und Platzierten erhalten Urkunden, sowie angemessene Preise. | ||||||
Meldeschluß: | 07.04.2015 (danach eingehende Meldungen können nicht mehr | ||||||
berücksichtigt werden!) |